Leistungen für Arbeitssuchende

Wir arbeiten mit einer ständig wachsenden Anzahl von seriösen und renommierten Unternehmen zusammen, deshalb finden wir auch den geeigneten Arbeitsplatz für Sie!

Für Sie als Arbeitnehmer ist unsere Dienstleistung kostenfrei, sofern Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein von der Agentur für Arbeit ausgestellt bekommen. Deshalb bitten wir Sie, sich bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit bzw. ARGE darüber zu informieren, ob Ihnen ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zusteht.

Auch wenn Ihnen der Vermittlungsgutschein erst zu einem späteren Zeitpunkt zusteht, lohnt es sich für Sie, sich bei uns zu melden, da wir ständig offene Stellen zu besetzen haben.

Bitte beachten Sie, dass jeder Arbeitsvermittler erst dann Anspruch auf das Original Ihres Vermittlungsgutscheins hat, wenn er Ihnen erfolgreich einen Arbeitsplatz vermitteln konnte.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Wir beraten Sie zu Fördermöglichkeiten

Sie finden bei uns einen Arbeitsplatz der zu Ihnen passt

Die Vermittlung ist für Sie mit gültigem AVGS kostenfrei

Wir vermitteln ausschließlich in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse


Personalvermittlung gemäß § 421 g SGB III und § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 421g SGB III (Vermittlungsgutschein)